Aktuell | 10. September 2024: Termin für den fristgerechten Eingang des Set B aller Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten. Es gilt der Poststempel. Hinweis: Wie im Anschluss an das Teilnehmendenkolloquium mitgeteilt, muss auch das ausgefüllte Formblatt C Kostenkennwerte erst mit dem Set B eingereicht werden (siehe Frage #35 im Protokoll des Teilnehmendenkolloquiums). 5. September 2024: Sie können hier auf der Homepage unter Eingang Set A prüfen, ob das Set A Ihrer Wettbewerbsarbeit bereits bei [phase eins]. eingegangen und vollständig ist. 3. September 2024: Termin für den fristgerechten Eingang des Set A aller Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten. Es gilt der Poststempel. 18. August 2024: Für die Planung unserer Lagerung und des Transportes bitten wir bis einschließlich 18. August 2024 um Auskunft, ob und wenn ja in welcher Größe Sie planen, ein Modell bzw. eine Materialprobe einzureichen. Gehen Sie dazu bitte in den Bereich Einlieferung Libero-Medium auf dieser Website. 10. Juli 2024: Das Online-Forum war verlängert worden. Rückfragen konnten bis einschließlich 10. Juli 2024 gestellt werden. Alle Fragen wurden beantwortet. Das abschließende offizielle Protokoll wurde den Teilnehmenden am 23. Juli 2024 im Downloadbereich zur Verfügung zugestellt bzw. ihnen per E-Mail zugesandt. Außerdem bleiben die Fragen und Antworten bis zum Ende der Bearbeitungszeit hier auf der Homepage sichtbar. 19. Juni 2024: Am 19. Juni 2024 fand ein Teilnehmendenkolloquium in Leipzig statt. Das Protokoll wurde allen Teilnehmenden per E-Mail zugesandt und im Bereich "Downloads" zur Verfügung gestellt. 31. Mai 2024: Am 31. Mai 2024 wurden der Auslobungstext und alle weiteren Wettbewerbsunterlagen auf dieser Homepage als Download für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt. Das Kennwort für den Zugang wurde den Teilnehmenden per E-Mail bekanntgegeben. Damit hat der Wettbewerb begonnen. Rückfragen zum Wettbewerb werden bis 26. Juni 2024 über das Online-Forum beantwortet. Geben Sie dazu bitte Ihre Frage(n) im Online-Forum ein. Beachten Sie, dass die Beantwortung einige Tage in Anspruch nehmen kann. Am Telefon oder per E-Mail eingehende Fragen können aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden. Die notwendigen Unterlagen können Sie unter Downloads herunterladen. Die Termine für den fristgerechten Eingang aller einzureichenden Unterlagen der Wettbewerbsarbeiten sind der 3. September (Set A) bzw. der 10. September 2024 (Set B). Es gilt jeweils der Poststempel. 29. April 2024: Am 29. April 2024 fand die dritte Sitzung der Findungskommission zur Auswahl von weiteren 24 Teilnehmenden aus den eingegangenen Bewerbungen statt. 15. März 2024: Die Bekanntmachung des Planungswettbewerbs wurde am 15. März 2024 europaweit veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist für den Teilnahmewettbewerb endete am 15. April 2024. Die notwendigen Unterlagen konnten unter Downloads herunterladen werden. 6. März 2024: Am 6. März 2024 fand in Leipzig in Anwesenheit des Oberbürgermeisters Jung und Vertreterinnen und Vertreter der Ausloberin eine Pressekonferenz zur Vorankündigung des Wettbewerbs statt. 30. November 2023: Am 30. November 2023 wählte die Findungskommission in ihrer zweiten Sitzung die 12 gesetzten Teilnehmenden des Wettbewerbs aus. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausloberin | Stiftung Friedliche Revolution Nikolaikirchhof 3 04109 Leipzig www.stiftung-fr.de vertreten durch Prof. Dr. Rainer Vor Vorstandsvorsitzender der Stiftung für die Stadt Leipzig vertreten durch Burkhard Jung Oberbürgermeister der Stadt Leipzig in Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Art des Wettbewerbes | Der Wettbewerb wird als Planungswettbewerb gemäß Vergabeverordnung (VgV) § 69 ff bzw. als nicht-offener, internationaler, künstlerischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Teilnahmewettbewerb nach der „Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013“ (RPW 2013) § 3 Abs. 3 - sofern anwendbar - ausgelobt. Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, wenngleich die Auslobungsbroschüre auch in einer englischen Version zur Verfügung gestellt wird. Im Zweifelsfall ist die deutsche Formulierung geltend. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufwands- entschädigung und Preise | Die Ausloberin stellt für Aufwandsentschädigungen und Preise insgesamt 242.000 Euro (netto) zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist anhand internationaler Standards, vor dem Hintergrund der Größe und Komplexität des Projekts sowie der Anforderungen des Wettbewerbs ermittelt worden. Unter allen Teilnehmenden, die eine prüffähige Arbeit entsprechend der geforderten Wettbewerbsleistungen abgeben, wird eine Gesamtsumme von 162.000 Euro (netto) in gleichen Anteilen als eine pauschale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Für Preise wird zusätzlich eine Preissumme von 80.000 Euro (netto) ausgeschüttet; vorgesehen ist folgende Verteilung der Preise 1. Preis: 35.000 Euro (netto) 2. Preis: 25.000 Euro (netto) 3. Preis: 20.000 Euro (netto) Das Preisgericht kann einstimmig gem. § 7 RPW 2013 die Preissumme anders aufteilen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnahme und Teilnahme- berechtigung | Zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe wurden 36 Teilnehmende ausgewählt. 24 wurden durch ein Auswahlverfahren nach einem offenen Teilnahmewettbewerb ermittelt, in dem 78 Teilnahmeanträge eingingen. 12 Teilnehmende waren vorab durch die Findungskommission zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt worden. Teilnahmeberechtigt gem. § 4 Abs.1 RPW 2013 waren in den EWR sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die als professionelle Bildende Künstlerinnen, Künstler sowie Künstlergruppen tätig sind oder die am Tag der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ bzw. „Architekt“ oder „Landschaftsarchitektin“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ berechtigt und selbständig, freiberuflich tätig sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllte die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung Richtlinie 2013/55/EU (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt waren ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen, die die genannten Anforderungen erfüllen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen hatten eine bevollmächtigte Vertreterin bzw. einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die bzw. der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Die zur Vertretung bevollmächtigte Person sowie der (die) verantwortliche(n) Urheberin/Urheber der Wettbewerbsarbeit mussten die Anforderungen erfüllen, die an natürlichen Personen als Teilnehmende gemäß voranstehendem Absatz gestellt werden. Im Fall einer aus dem Wettbewerb resultierenden Beauftragung verpflichteten sich die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft zu deren Aufrechterhaltung bis zum Abschluss der Abwicklung des Auftrags. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Teilnehmende | Zur Teilnahme wurden vorab die unten genannten Personen bzw. Büros ausgewählt. Sie haben ihre Bereitschaft zur Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verbindlich zugesagt:
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Termine |
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Im Fall widersprüchlicher Informationen auf dieser Website und den Auslobungsunterlagen, sind die Informationen in den Auslobungsunterlagen bindend. |